
Ein Regelwerk im Interesse der Natur
Die vorliegende Richtlinie gibt praktische Anwendungsbeispiele, wie Begrünungsmaßnahmen in unterschiedlichen Bereichen so durchgeführt werden, dass die genetische und biologische Vielfalt optimal bewahrt werden kann und dass darüber hinaus „Wunden in der Landschaft“ so rasch und so dauerhaft wie möglich geschlossen werden können. Dabei reichen die vorgestellten Methoden von aufwendigen Vegetationsverpflanzungen bis hin zum „Nichts-Tun“, dem Ablaufenlassen der natürlichen Sukzession. Vor allem im Hinblick auf naturschutzrechtlich vorgeschriebene Landschaftsreparaturen oder Ausgleichsmaßnahmen kommt dem Regelwerk eine wichtige Bedeutung zu. Darüber hinaus ist die Richtlinie auch so abgefasst, dass sie direkt zum Vertragsgegenstand werden kann. Dies bedeutet, dass anbietende und ausführende Firmen sehr streng an das gebunden werden, was aus naturschutzfachlicher Sicht wichtig ist.
Das vorliegende Regelwerk bildet demnach sowohl für die zuständigen Behörden als auch für den breiten Kreis der von der Anwendung und Umsetzung betroffenen Personengruppen eine Grundlage für die Ausschreibung und Durchführung von standortgerechten Begrünungen nach notwendigen Eingriffen in die Landschaft. Darüber hinaus haben die Autoren des Regelwerkes auch sehr deutlich darauf hingewiesen, was nicht machbar ist und wo die Grenzen ingenieurbiologischer und vegetationstechnischer Methoden liegen und welche Bereiche der Mensch von Eingriffen tunlichst verschonen sollte.
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Richtlinie standortgerechte Begruenungen |
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